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  • Was ist ein Notfall?
    Wenn etwas drinnen ist/bleibt, was draußen sein sollte (Fremdkörper, Gift, Harn-, Kotabsatz oder Geburtsstörungen) Wenn etwas ab ist, was dran sein sollte Wenn sich etwas bewegt, was sich nicht bewegen sollte (Fraktur, Epilepsie, Madenbefall) Wenn minütlich etwas raus kommt,was drin bleiben sollte (Magendrehung, Darmverschluss) Wenn etwas blau/weiß ist, was rosa sein sollte (Atemnot, Schock) Wenn etwas offen liegt, was bedeckt sein sollte (schwere Verletzung mit starker Blutung) Wenn sich nichts mehr bewegt (Lähmungen,Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch) schwere Augenverletzungen
  • Was mache ich mit einem Notfall?
    In Notfällen während unserer Sprechzeiten bitten wir Sie, sich telefonisch unter der normalen Rufnummer 040 511 0707 anzumelden, damit wir Ihr Tier erwarten und ohne lange Wartezeit behandeln können! Außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte im Notfall an eine der umliegenden Tierkliniken. Tierkliniken mit 24-Stundennotdienst in der Umgebung: Norderstedt, Lüneburg, Quickborn Tierärztlicher Notdienst für Hamburg: Hamburger Notdienst 040-43 43 79 Mo - Fr: Von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr früh des folgenden Tages Sa, So, Feiertags: Von 8.00 früh bis 8.00 früh des folgenden Tages Die aktuell diensthabende Praxis kann über die telefonische Notdienstansage abgefragt werden, bitte halten Sie Papier und Stift bereit. Bitte melden Sie sich in der diensthabenden Praxis unbedingt vorab telefonisch an!
  • Wieso muss mein Tier zur Blutentnahme nüchtern sein?
    - Manche Blutwerte können von der Futteraufnahme beeinflusst werden, somit ist eine Blutuntersuchung im nüchternen Zustand aussagekräftiger und verlässlicher. Auch lässt sich das Blut von einem nüchternen Tier besser verarbeiten und es kann mehr Serum/Plasma gewonnen werden. Somit erzielen wir optimale Ergebnisse und Vergleichswerte zu Therapiekontrollen.
  • Was muss ich vor einem OP Termin beachten?
    Mind. 12 Stunden nüchtern (Wasser ausgenommen) Für Heim-und Nagetiere bringen sie bitte Futter mit, diese dürfen nicht nüchtern bleiben (Stopfmagensystem) Dauermedikamente wie gewohnt (ohne Futter) verabreichen, außer es ist vom Tierarzt anders verordnet ausreichender Spaziergang für Kot-und Urinabsatz Sollte es ihrem Tier am OP Tag nicht gut gehen, sprechen Sie uns bitte unbedingt an oder informieren uns vorab telefonisch Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte 24 Std vorher ab. Terminansagen gern auch schriftlich per Mail, anderfalls fällt eine Terminausfallentschädigung an
  • Was muss ich nach einem OP Termin beachten?
    Da jeder Fall individuell zu beurteilen ist, verfahren Sie bitte nach den Anweisung nach der OP von uns vor Ort bekommen. Grundsätzlich gilt: Ruhe und Schlaf gewähren Warmes Plätzchen anbieten kleine Menge Futter (Wartezeit nach OP ca. 6 Stunden) anbieten Wunde vor dem Belecken hindern kurze, kleine Spaziergänge oder auch nur vor die Tür/in den Garten Medikamentengabe ausschließlich nach unseren auf den Tüten notierten Anweisungen Druckverbände (kleiner Verband nach Braunüle oder Blutentnahme) an den Pfoten 1 Stunde nach Abholung entfernen Treppen steigen, spielen, springen, klettern (Kratzbaum) vermeiden Sollte Ihnen etwas Sorge bereiten, rufen Sie uns oder den tierärztlichen Notdienst* an. (*Infos FAQ "Was mache ich mit einem Notfall")
  • Welche Medikamente / Futtermittel erhalten Sie beim Tierarzt?
    Alle gängigen, veterinärmedizinischen, verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Medikamente und Futterzusatzmittel sind bei uns erhältlich. Jede Praxis/ Klinik entscheidet selbst über ihr Sortiment. Auch einige Humanarzneimittel sind bei uns verfügbar, sobald es keine veterinärmedizinsiche Alternatibe gibt. Wichtig: Jeder Tierarzt ist per Gesetz verpflichtet, Medikamente aus der Veterinärmedizin abzugeben, auch wenn es diese in gleicher Art in der Humanmedizin gibt. Zudem führen wir - ausschließlich medizinisches – Futter von den Firmen Hill's und Royal Canin. Die Abgabe von Tierarzneimitteln ist immer an eine tierärztliche Behandlung geknüpft In der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) ist die Abgabe von Arzneimitteln (für Tiere) durch die Tierärzte geklärt und vorgegeben. Diese besagt: die Abgabe von apotheken- und verschreibungspflichtigen Medikamenten ist nur dann gestattet, wenn der Patient dem Tierarzt vorgestellt wurde und die Abgabe im Zusammenhang zu einer tierärztlichen Behandlung steht. Uns unbekannten Tieren und Haltern können wir demnach keine Medikamente aushändigen, ohne uns dafür strafbar zu machen. Sollten Sie das gewünschte Medikament von einem anderen Tierarzt verschrieben bekommen haben, können Sie diesen bitten, Ihnen ein Rezept auszustellen. Nur bei Vorlage eines Rezeptes können wir verschreibungspflichtige Medikamente herausgeben. Abweichende Regelung bei bereits vorgestellten Patienten Wurde ein Tier bereits in unserer Tierklinik vorgestellt, und können wir aus der angelegten Patientenakte entnehmen , dass das angeforderte Medikament in Zusammenhang mit der Behandlung steht, ist die Abgabe in der Regel kein Problem. Der Gesetzgeber hat jedoch Fristen vorgesehen, die den zeitlichen Abstand von vorheriger Untersuchung und erneuter Medikamentenausgabe regeln. Dies gilt auch nur für Dauererkrankungen (Schilddrüse, Herz etc.), nicht jedoch für – Beispiel - "so eine Ohrenentzüdung hatte mein Hund aber schonmal". Gerade bei Ohren/Augenentzüdungen Untersuchung extrem wichtig, sollten Trommelfell oder Bindehaut nicht intakt sein, kann man mit dem Medikament, was vor 1 Monat noch gut geholfen hat, großen Schaden anrichten. Dies gilt vor allem für Medikamente mit Kortison oder Antibiotikum. Zusammenfassung: Apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente erhalten bei uns nur (bereits vorstellig gewordene) Patienten Sofern ein Tierarzneimittel verfügbar ist MUSS der Tierarzt dieses Medikament verschreiben und darf per Gesetz nicht auf Medikamente der Humanmedizin ausweichen Medikamente, die wir vorrätig haben, dürfen wir NICHT rezeptieren. Die gesetzlichen Bestimmung rund um den Verkauf und die Preise sind in der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) und in der Arzneimittelpreisverordnung (AMpreisV) festgehalten. Uns ist klar, dass die gesetzlichen Regelungen und Anforderungen insbesondere an uns Tierärzte nicht immer in Einklang mit den Wünschen der Patientenbesitzer stehen. Allerdings halten wir uns an geltende Gesetze und hoffen, Sie haben Verstädnis für unser Handeln.
  • Offene Sprechstunde oder Termin?
    Terminvergaben Mo - Fr von 8:00 - 18:00 Uhr NEU: ab Juli entfällt die offene Sprechstunde. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab, um die Berechnung einer Terminausfallentschädigung zu vermeiden
  • Wie lange ist die Wartezeit?
    Seit der Umstellung von der offenen Sprechstunde auf Terminsprechstunde hoffen wir auf begrenzte Wartezeiten. Wir bitten um Verständnis, dass sich ihr Termin verzögern kann, wenn sich ein angemeldet hat.
  • Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen, was nun?
    Wir bitten darum, jegliche Art von Termin rechtzeitig abzusagen. Je nach Art, Aufwand und nicht rechtzeitiger Absage, behalten wir uns vor, Ihnen eine Terminausfallentschädigung zu berechnen. Schreiben Sie uns bestenfalls eine Email.
  • Wie erfolgt die Rechnungsstellung?
    Die Abrechnung erfolgt gemäß der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). https://www.tieraerzteverband.de/bpt/Tierbesitzer/got/index.php
  • Wann muss ich bezahlen?
    Bitte bezahlen Sie im Anschluss direkt bar oder per EC.
  • Wie erfolgt die Rechnungsstellung im Notdienst?
    Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 14.02.2020 wurden folgende Änderungen wirksam: Ausweitung der Notdienstzeiten: Montag – Freitag von 18.00 bis 08.00 Uhr Freitag – Montag von 18.00 bis 08.00 Uhr Tierarztkosten im Notdienst: Verpflichtende Notdienstgebühr einmalig 50,00 € zzgl. MwSt. für jeden Patientenbesitzer zusätzlich zu den erbrachten Leistungen Abrechnungssatz der erbrachten Leistungen mindestens zum 2-fachen Satz bzw. maximal 4-facher Satz der GOT und zwar unabhängig von Anzahl, Tierart und medizinischem Problem Den genauen Gesetzestext können Sie sich im nachfolgenden Link genauer durchlesen: https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php
  • Mein Tier ist versichert, wie erfolgt hier die Abrechnung?
    Auch hier erfolgt die Rechnungsstellung direkt bei uns, die Sie bar oder per EC begleichen können. Im Anschluss können Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen.
  • Kann ich in Raten zahlen?
    Sprechen Sie uns hierzu bitte immer im Vorfeld an. Sollten Sie bereits Kunde bei uns sein, können wir in Ausnahmefällen eine Ratenzahlungsvereinbarung für größeren Summen vereinbaren. Bitte bringen Sie für diesen Fall ihren Personalausweis mit. Als Anzahlung für die Ratenzahlung benötigen wir 50% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages. Bei einem Verstoß gegen die gemeinsame Vereinbarung behalten wir uns vor, das Verfahren an das Inkasso weiterzuleiten. Eine Ratenzahlungsvereinbarung für Neukunden ist leider nicht möglich.
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